Update: Aktion “Was ist eigentlich Terrorismus?” und Petitionen

Dezember 22, 2007

Was ist eigentlich Terrorismus? Die Aktion ((Blogger for Freedom | Andrej H. / §129a-Fälle: Was ist eigentlich Terrorismus?)) des Bündnisses für die Einstellung der § 129a-Verfahren ((so36: Einstellung! | Was ist eigentlich Terrorismus?)) – das dieses Ziel, die Einstellung der Verfahren nach §129a, bereits erreicht hat (sie werden nun unter einer anderen Anklage geführt) – wurde bis zum 15. Februar verlängert.
Bis zu diesem Stichtag dürfen nun weitere Definitionen von Terrorismus eingereicht werden – ohne Beschränkung des Mediums, als juristische, humorvolle, politische Erklärung des Begriffes. Denn die eigentliche Frage des Wettbewerbs besteht weiterhin, da der in §129a StGB verwendete Begriff Terrorismus weiterhin aus strafrechtlicher Sicht ungeklärt bleibt.
Bereits eingereichte Wettbewerbsbeiträge können auf der Seite der Veranstalter als Beispiele und Inspiration eingesehen werden.

Onlinepetition gegen Überwachung in Österreich Die kürzlich vorgestellte ((Blogger for Freedom | Onlinedemo gegen das Sicherheitspolizeigesetz in Österreich)) Petition gegen das österreichische Sicherheitspolizeigesetz ((sos-überwachung)) hat innerhalb weniger als einer Woche mehr als 13.000 Unterschriften erreicht ((sos-überwachung | Unterstützer)), ein beachtenswerter Erfolg. Dennoch sind weitere Unterschriften natürlich wichtig und erwünscht.

Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland Auch die Verfassungsbeschwerde ((Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung)) des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ((Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)) liefert Material für Erfolgsmeldungen. Allein bis zum 26. November sind mehr als 22.000 Vollmachten bei dem Berliner Anwalt Meinhard Starostik eingegangen, der die Klage in Karlsruhe führen wird. Heute dürften es über 30.000 Vollmachten sein, insgesamt unterstützen 70.000 Menschen die größte deutsche Verfassungsklage aller Zeiten.
Und noch besteht die Möglichkeit, sich zu beteiligen: Noch bis zum 24. Dezember mit die Kanzlei von Meinhard Starostik eingesandte Vollmachten entgegen.

Was kann ich tun?

  • Beteilige dich mit deiner Terrorismusdefinition an dem Wettbewerb des Bündnisses für die Einstellung der § 129a-Verfahrens
  • Fülle die Verfassungsklage des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aus und sende sie an RA Meinhard Starostik

Onlinedemo gegen das Sicherheitspolizeigesetz in Österreich

Dezember 18, 2007

Symbol gegen Überwachung in ÖsterreichAm 6. Dezember 2007 wurde in Österreich durch den Nationalrat eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen. Der Beschluss wird sowohl aufgrund seiner Inhalte, aber auch wegen der undurchsichtigen Verabschiedung stark kritisiert. Um eine Wiedervorlage der Gesetzesänderung zu erreichen, hat die neu gegründete Gruppe sos-überwachung ((sos-überwachung)) eine Petition und eine Online-Demo aufgelegt ((netzpolitik.org | Onlinedemo gegen Überwachung jetzt auch für Österreich)).

Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wurde am 6. Dezember als Abänderungsantrag eingebracht und ohne Tagung des Innenausschusses oder Stellungnahme (-Möglichkeit) durch Justizministerium oder Datenschutzkommission noch in der selben Nacht verabschiedet ((euro-police | Österreich: Petition gegen den Überwachungsstaat gestartet))

Ermöglicht wird polizeilichen Stellen dadurch:

* Standortdaten von Mobiltelefonen abzufragen
* IMSI-Catcher einzusetzen
* Netzbetreiber zur Auskunft über dynamische IP-Adressen zu zwingen.

Zu den Auswirkungen der Gesetzesnovelle heißt es auf der Seite der Gegner:

“IMSI-Catcher sind Geräte, mit denen die auf der Mobilfunk-Karte eines Mobiltelefons gespeicherte International Mobile Subscriber Identity (IMSI) ausgelesen werden kann. Der Einsatz von IMSI-Catchern setzt eine erfolgreiche Peilung eines Handys voraus, da der IMSI-Catcher in der Nähe des Handys eine Funkzelle vortäuscht und damit Gesprächsdaten „absaugt“. Wer mit IMSI-Catchern abhört, umgeht den Provider. Damit fällt die erste Kontrolle.

Mit dem neuen Gesetz dürfen IMSI-Catcher ohne richterlichen Befehl eingesetzt werden. Damit fällt die zweite Kontrolle.

Die Gesprächsüberwachung ohne richterlichen Befehl ist zwar nach wie vor illegal. Aber sie kann nicht mehr kontrolliert werden. Dem Missbrauch ist Tür und Tor geöffnet.

Die Datenschutzkommission hat festgestellt, dass es keine gesetzliche Grundlage für den polizeilichen Zugriff auf die IP-Adressen gibt, weil es sich hier nicht um Stammdaten, sondern um Verkehrsdaten handelt. Statt einer seriösen Klärung stellt das neue Gesetz der Polizei eine Generalermächtigung zur Abfrage der IP-Adressen aus – ohne richterliche Kontrolle und ohne Verpflichtung, die Maßnahme zu begründen.

Der Innenminister ernennt seinen Rechtsschutzbeauftragten, der den Richter als Kontrolle ersetzen soll. Dazu ist der Rechtsschutzbeauftragte im Gegensatz zu den Richtern aber aus drei Gründen nicht in der Lage: Er hat ein bloßes Informationsrecht. Er kann keinen Einspruch gegen Maßnahmen erheben. Und er kann keine Sanktionen bei Verdacht auf Missbrauch der polizeilichen Befugnisse erwirken. Der Minister ersetzt wirksame richterliche Kontrolle durch einen zahnlosen Beauftragten.”

Begründet wurde die Novelle mit der Nötigkeit, wirksame Maßnahmen zum Auffinden verwirrter oder entführter Personen einzuführen. In der Tat lässt sich dies bereits durch die der Polizei erlaubte “Stille SMS” durchführen.

Anders als in Deutschland der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ((Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)) ist sos-ueberwachung keine private, sondern eine von den österreichischen Grünen ((Die Grünen)) initiierte Gruppierung. Neben einer intensiven Befassung mit der Überwachung von Handies und Internet durch den Innenausschuss des Nationalrats wird auch eine Rücknahme aller Überwachungsmaßnahmen ohne ausreichende richterliche Kontrolle gefordert. Zusammengefasst ist die Stoßrichtung in dem Motto

“Wenn einseitige Sicherheitspolitik die Freiheit gefährdet, ist es Zeit, die Freiheit vor der Sicherheitspolitik zu schützen.”

Was kann ich tun?

Zu allererst die parlamentarische Petition unterschreiben, die das Gesetz zurück vor den Nationalrat bringen soll.

Desweiteren kann man sich hier als Aktionist für weitere Proteste eintragen lassen, Informationen folgen.

Und drittens haben Unterstützer eine (parteifreie) Onlinedemo nach dem Vorbild des Schäublonen-Eselsohr vom AK Vorrat erstellt, eine Anleitung zur Teilnahme findet sich hier.


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